Wir erhalten durch öffentliche Einrichtungen zweckgebundene Fördergelder und bedanken uns für diese Unterstützung ganz herzlich.
Somit ist es möglich Referenten einzuladen, die uns Neuerungen aufzeigen, Hilfestellung im Umgang mit unseren Problem oder Anleitungen zur Wahrnehmungsumleitung in Form von Entspannungsübungen uvm. geben.
Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen. Förderfähige Selbsthilfegruppen sind die Zusammenschlüsse, in denen sich Betroffene oder/und Angehörige regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch treffen, offen für andere Betroffene sind und sich zu ihrer Erkrankung oder Behinderung austauschen. Gruppen aus dem Bereich der chronischen Erkrankungen und Behinderungen sind förderfähig wie z.B. Tumorerkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Hauterkrankungen, sowie psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen, angeborene Fehlbildungen und geistige Behinderungen. Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung enthält sowohl ein Verzeichnis, das die Krankheitsbilder exemplarisch aufzeigt als auch viele weitere Informationen zur Krankenkassenförderung.
2008 wurde die gesetzliche Grundlage im § 20c SGB V nochmals präzisiert und die Förderung als Pflichtleistung definiert. Für diesen Fördertopf stehen 2012 insgesamt 59 Cent pro gesetzlich Versichertem zur Verfügung: die Arbeit der bayerischen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen wird hieraus gefördert. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Bedarf der einzelnen Gruppe.
Seit 2009 gibt es ein einheitliches Antragsformular und gemeinsame Förderkriterien für jede regionale Selbsthilfegruppe in Bayern, die nach § 20c SGB V gefördert werden kann. Die Anträge werden bei den Geschäftsstellen der zwölf Regionalen Runden Tische eingereicht und hier für die Vergabesitzung vorbereitet. In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme. Vertreter/innen der örtlichen Selbsthilfegruppen wirken beratend in der Sitzung mit.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert.
Förderung durch den Freistaat Bayern
Auch der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich, dagegen werden Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen und aus dem Suchtbereich kaum gefördert. Dies liegt daran, dass bislang in erster Linie im Sozialministerium das Referat IV/4 „Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben“ eine direkte finanzielle Unterstützung für regionale Selbsthilfegruppen bereit hält. Die Richtlinien wurden 2008 vereinfacht und können auf der Seite rechts nachgelesen werden. Die Antragsformulare und Verwendungsnachweise finden sie ebenfalls dort. Ergänzend fördert das Sozialministerium die Familienselbsthilfe (hier in erster Linie Mütterzentren) und das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Fortbildungen für ehrenamtlich Aktive in der Suchtselbsthilfe.